Glasbruchschäden können in der Wohngebäudeversicherung als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Dieser Versicherungsbaustein ist in der Regel optional und muß gesondert beantragt werden.
Die Glasbruchversicherung in der Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an fest eingebauten Glasscheiben und Glaselementen ab, wie beispielsweise:
- Fenster
- Türen
- Terrassenüberdachungen
- Duschkabinen
Auch Glasscheiben von Einbauschränken, Spiegeln oder Vitrinen können in der Regel mitversichert werden.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigtem Glas infolge von Bruch, Einwirkung von Sturm, Hagel, Feuer, Explosion oder Einbruch-Diebstahl und Vandalismus