Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert…….
„Ein Radfahrer fährt aus einer Einfahrt auf einen Radweg und stößt mit einem anderen Radfahrer zusammen. Dieser fällt mit dem Kopf auf den Asphalt.“
„Eine Mieterin verliert den Wohnungsschlüssel der Wohnung“
Ein Missgeschick kann jedem passieren. Für den daraus entstandenen Schaden muß man allerdings aufkommen, in unbegrenzter Höhe.
Vor allem wenn Menschen zu Schaden kommen, können auch schon einmal einige Millionen Euro zusammen kommen. Die Anspruchsgrundlage dieser Haftung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch im §823.
Die Privathaftpflichtversicherung trägt die finanziellen Kosten durch Schäden, die Sie jemandem unbeabsichtigt zugefügt haben. Aber nicht nur das. Die Privathaftpflichtversicherung weist auch unberechtigte Forderungen ab und setzt dieses gerichtlich durch. Das ist der so genannte passive Rechtschutz.
Die Tatsache das man Dritten zugefügte Schäden in unbegrenzter Höhe bezahlen muss, macht die Privathaftpflichtversicherung zur wichtigsten Versicherung überhaupt.