Hundeverordnung Schleswig-Holstein

Beitrag zuletzt aktualisiert am:

12.06.2025

Regelungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung in Schleswig-Holstein

Das erneuerte Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ist brereits am 01.01.2016 in Kraft getreten. Setidem gilt in Schleswig-Holstein:

Jeder Hundehalter muß eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Ohne diese Absicherung geht nix – und das ist auch gut so. Denn auch der beste Hund kann mal übermütig sein.

In Schleswig-Holstein gibt's keine klassische Rasseliste

In Schleswig-Holstein gibt’s keine klassische Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, hängt nicht von seiner Rasse, sondern von seinem Verhalten ab.

Die Einstufung wird dabei von der zuständigen Gemeinde oder dem Amt am Wohnsitz des Halters vorgenommen.

Nach §7 HundeG kann ein Hund u. a. dann als gefährlich eingestuft werden, wenn er:

Wer einen als gefährlich eingestuften Hund behalten möchte, muss bei der zuständigen Gemeinde eine Erlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter des Hundes:

Zudem gelten  für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes besondere Pflichten. Mitunter kann sogar eine Maulkorb und/oder Leinenpflicht angeordnet werden. 

Wichtige Info

Es ist möglich, nach 2 Jahren, eine Rücknahme der Einstufung zu beantragen. Dafür muss der Hund den so genannten Wesenstest bestehen.
Stephan Beau
Versicherungskaufmann

Weitere wichtige Infos für Hundehalter in Schleswig-Holstein

Mit dem erneuerten Hundegesetz wurden auch verschiedene Pflichten für Hundehalter geändert. Die wichtigsten habe ich für Sie zusammen gefasst:

Allgemeine Sauberkeitspflicht

Wer mit seinem Hund unterwegs ist, muß die Hinterlassenschaften auch beseitigen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro - das sind 'ne Menge Knochen

Kennzeichnungspflicht

Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss durch einen Transponder mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden - sozusagen der Ausweis für den Vierbeiner

Sachkunde

Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes, müssen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Wer freiwillig eine Prüfung ablegt und besteht, zahlt eventuell weniger Hundesteuer. Die Ermäßigung der Hundesteuer liegt allerdings im Ermessen der zuständigen Gemeinde.

Zuständige Behörden

Für die Umsetzung des Hundegesetzes sind in Schleswig-Holstein die jeweiligen Ämter und Gemeinden am Wohnsitz des Halters verantwortlich.
Sie sind Ansprechpartner für:

  • die Einstufung von Hunden,
  • Hundesteuer,
  • sämtliche weitere Auflagen rund um das Hundegesetz.

Der Beitrag wurde am 12.06.2025 aktualisiert.

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