Beitrag zuletzt aktualisiert am:
12.06.2025

Regelungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung in Schleswig-Holstein
Das erneuerte Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ist brereits am 01.01.2016 in Kraft getreten. Setidem gilt in Schleswig-Holstein:
Jeder Hundehalter muß eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
Ohne diese Absicherung geht nix – und das ist auch gut so. Denn auch der beste Hund kann mal übermütig sein.
In Schleswig-Holstein gibt's keine klassische Rasseliste
In Schleswig-Holstein gibt’s keine klassische Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, hängt nicht von seiner Rasse, sondern von seinem Verhalten ab.
Die Einstufung wird dabei von der zuständigen Gemeinde oder dem Amt am Wohnsitz des Halters vorgenommen.
Nach §7 HundeG kann ein Hund u. a. dann als gefährlich eingestuft werden, wenn er:
- einen Menschen beißt und dies nicht der Selbsterhaltung oder Verteidigung dient.
- außerhalb des eingezäunten Grundstücks des Halters wiederholt in gefährlicher Weise Menschen ohne Grund anspringt oder sich aggressiv verhält.
- ein anderes Tier durch einen Biss schädigt, obwohl er selbst nicht attackiert wird.
- einen anderen Hund beißt, obwohl dieser eine artübliche Unterwerfungsgestik zeigt.
- unkontrolliert Tiere reißt oder hetzt.
Wer einen als gefährlich eingestuften Hund behalten möchte, muss bei der zuständigen Gemeinde eine Erlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter des Hundes:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- als zuverlässig und geeignet gilt.
- mit seinem Hund eine Sachkundeprüfung bestanden hat.
- seinen Hund gekennzeichnet hat.
- vorschriftsmäßig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Zudem gelten für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes besondere Pflichten. Mitunter kann sogar eine Maulkorb und/oder Leinenpflicht angeordnet werden.
Wichtige Info
Es ist möglich, nach 2 Jahren, eine Rücknahme der Einstufung zu beantragen. Dafür muss der Hund den so genannten Wesenstest bestehen.
Weitere wichtige Infos für Hundehalter in Schleswig-Holstein
Mit dem erneuerten Hundegesetz wurden auch verschiedene Pflichten für Hundehalter geändert. Die wichtigsten habe ich für Sie zusammen gefasst:
Allgemeine Sauberkeitspflicht
Wer mit seinem Hund unterwegs ist, muß die Hinterlassenschaften auch beseitigen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro - das sind 'ne Menge Knochen
Kennzeichnungspflicht
Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss durch einen Transponder mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden - sozusagen der Ausweis für den Vierbeiner
Sachkunde
Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes, müssen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Wer freiwillig eine Prüfung ablegt und besteht, zahlt eventuell weniger Hundesteuer. Die Ermäßigung der Hundesteuer liegt allerdings im Ermessen der zuständigen Gemeinde.
Zuständige Behörden
Für die Umsetzung des Hundegesetzes sind in Schleswig-Holstein die jeweiligen Ämter und Gemeinden am Wohnsitz des Halters verantwortlich.
Sie sind Ansprechpartner für:
- die Einstufung von Hunden,
- Hundesteuer,
- sämtliche weitere Auflagen rund um das Hundegesetz.
Der Beitrag wurde am 12.06.2025 aktualisiert.
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