Arbeitsunfähigkeit – Lohnfortzahlung – Krankengeld

Grippe – gebrochenes Bein – Burn Out

In den ersten 6 Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter, wenn Sie krank sind.  Diese Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf. 
Das heißt – nicht nur Vollzeitkräfte – sondern auch

  • Teilzeitkräfte
  • Minijobber
  • Saisonarbeiter
  • Werkstudenten

genießen diesen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Also – 6 Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter und zwar 100%.

 

Was ist bei längerer Krankheit?

Was ist aber, wenn Sie länger krank sind?

Die gute Nachricht ist: Sie müßen sich erst einmal keine allzu großen Sorgen machen, denn nach den ersten 6 Wochen springt Ihre Krankenkasse ein. Ihr volles Gehalt werden Sie aber nicht weiter gezahlt bekommen. 
Die Krankenkasse zahlt nur 70% Ihres Bruttoverdienstes – maximal 90% vom Nettoverdienst. Der geringere dieser beiden Werte wird herangezogen und um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzt. 

In der Realität sieht das folgendermaßen aus.

*Das Durchschnittsgehalt in Deutschland 2021 beläuft sich auf 4.100 Euro lt. Statistischem Bundesamt.
**Lohnsteuerklasse 3, keine Kinder

Bruttogehalt 4.100 €
Nettogehalt 2.880 €
70% vom Brutto 2.870 €
max 90% vom Netto 2.592 €
abzgl. SV-Anteil (ca. 12,5%) 324 €
monatliches Krankengeld 2.268 €
Krankengeld-Lücke 612 €
empfohlenes Krankentagegeld 20 €

Krankengeld-Lücke: 612,00 Euro

In diesem Beispiel fehlen also  gute 612 Euro monatlich. Diese Lücke können Sie mit einer Krankentagegeldversicherung schließen. Das muß auch nicht teuer sein, siehe Beitragsvergleich.

Wie lange wird denn Krankengeld bezahlt?

Das Krankengeld wird relativ lange gewährt. Nämlich bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren pro Erkrankung. 
Wenn Sie auch nach diesem langen Zeitraum nicht wieder arbeitsfähig sind, dann deutet vieles auf eine Erwerbsufähigkeit hin. Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

Bekommen Selbständige auch Krankengeld?

Selbständige haben im erst einmal keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie – als Selbständiger – freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind Sie im Regelfall zum ermäßigten Beitragssatz versichert. Der ermäßigte Beitragssatz sieht kein Krankengeld vor. Sie können allerdings über eine Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld erwerben. Dafür zahlen Sie dann allerdings auch einen höheren Beitrag. Auch als Selbständiger bekommen Sie erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70% des täglichen Arbeitseinkommens. Das Arbeitseinkommen ermittelt sich aus dem Arbeitseinkommen, für das Sie zuletzt Beiträge gezahlt haben.

Muß das Krankengeld versteuert werden?

Wenn Sie über 410 Euro Krankengeld pro Jahr bezogen haben, müssen Sie auch eine Steuererklärung abgeben. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet – es steigert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die private Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherungsleistung und damit steuerfrei. Diese Leistung unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Beratung zum Thema Krankentagegeldversicherung

Gerne berechne ich Ihnen Ihre Krankengeldlücke und schlage Ihnen die passende Krankentagegeldversicherung vor. Dafür benötige ich allerdings ein paar Daten von Ihnen:

{{ thankYouPage.title }} {{ thankYouPage.description }}
{{ thankYouPage.order_title }} {{ getOrder.orderId }}
Two columns
Vertikal
Horizontal
Krankengeldrechner
Krankengeldberechnung
Name Total
"{{getWooProductName}}" has been added to your cart

Schreiben Sie uns!

Kontakt

Versicherungsmakler Beau in Lage.

Arndtstr. 2 | 32791 Lage
Tel: 05232-6975480

Versicherungsmakler Beau in Mittelangeln.

Heinrich N. Clausen Weg 1 | 24986 Mittelangeln
Tel: 04633-2029920