6 Fehler – die Sie bei einer Risikolebensversicherung vermeiden sollten!

Die Risikolebensversicherung ist ein wesentlicher Baustein der Hinterbliebenenversorgung. Daher ist sie auch wichtig für den Vermögensaufbau und die Vermögenssicherung

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Mit dem Abschluß einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Angehörigen ab und zwar gegen den eigenen Todesfall. Wenn der Versicherte verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme. Mit der Auszahlung der Todesfallsumme endet der Vertrag. In einer Risikolebensversicherung wird übrigens kein Geld angespart.

Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist für jeden geeignet, der Hinterbliebene absichern will. Beispielsweise um die finanziellen Folgen des eigenen Todesfalls für die Hinterbliebenen abzumildern. Damit Hinterbliebene Immobilienkredite abtragen können, oder um die Versorgung / Ausbildung der Kinder zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Die Risikolebensversicherung bietet dabei diese Vorteile:

  • Niedrige Prämien bei gleichzeitig hohen Versicherungssummen.
  • Schützt die Hinterbliebenen vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.

Allerdings gibt es auch ein paar Fallstricke. Diese 6 Fehler sollten Sie bei einer Risikolebensversicherung vermeiden.

Das richtige Timing!

Es ist keine gute Idee, den Abschluß einer Risikolebensversicherung aufzuschieben. Insbesondere wenn Kinder zu versorgen sind, oder Kredite bedient werden müssen. 

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung spielen insbesondere Alter und Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. In jüngeren Jahren bezahlen Sie niedrigere Beiträge. Daher kostet es Sie bares Geld, wenn Sie den Abschluß einer Risikolebensversicherung aufschieben. 
Ihr Gesundheitszustand kann sich auch plötzlich verschlechtern. Dadurch kann der Beitrag noch einmal teurer werden, oder eine Erkrankung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall können Sie keine Risikolebensversicherung abschließen. 

Gerade bei einschneidenden Ereignissen im Leben, sollten Sie sich ernsthafte Gedanken über den Abschluß einer Risikolebensversicherung machen.

  • Kauf einer Immobilie
  • Geburt eines Kindes

Paare sollten sich daher immer eine einfache Frage stellen. 
„Wie kommen meine Hinterbliebenen finanziell zurecht, wenn ich versterbe und mein Einkommen nicht mehr zur Verfügung steht?“

Den Vertrag anpassen!

Die regelmäßige Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes ist genau so wichtig wie der Abschluß selbst. Veränderte Lebensumstände können dazu führen, dass Ihre Risikolebensversicherung nicht mehr „up to date“ ist. Beispiele dafür können sein:

  • Kauf einer Immobilie
  • Geburt eines Kindes
  • Hochzeit
  • Beförderung auf eine besser bezahlte Stelle

Eine Veränderung kann aber auch dazu führen, dass Sie Ihre Todesfallsumme senken können. Beispiele hierfür können sein das Kredite abgezahlt worden sind, oder die Kinder nun auf „eigenen Füßen“ stehen. 
Es lohnt sich also, sich regelmäßig mit der Risikolebensversicherung auseinander zu setzen. 

Die richtige Versicherungssumme!

Die Versicherungssumme zu ermitteln ist nicht einfach und eine individuelle Angelegenheit. Es gibt aber eine Faustformel:

Mein Tip
Das Verbraucherportal der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) schlägt folgende Faustformel vor:

Man nehme 3-5 Bruttojahresgehälter - je nachdem ob nur ein Partner oder auch Kinder versorgt werden müssen - und rechnet finanzielle Verpflichtungen - wie Kredite - hinzu.

Stephan Beau
Versicherungskaufmann

Beispiel:

Ein 33 jähriger Angestellter, verheiratet, 2 Kinder. Für das selbst bewohnte Eigenheim sind noch Kredite in Höhe von 150.000 Euro offen.
Das Bruttogehalt beläuft sich auf 48.000 Euro.
Nach der Faustformel empfiehlt sich eine Versicherungssumme zwischen 144.000 Euro und 240.000 Euro. Die Absicherung des noch laufenden Kredites in Höhe von 150.000 Euro kommt noch hinzu. Damit empfiehlt sich eine Versicherungssumme zwischen 294.000 Euro und 390.000 Euro. 
Unser Kunde entscheidet sich für eine Todesfallsumme von 300.000 Euro. Die soll bis zu seinem 65. Lebensjahr gleichbleibend sein. Dafür zahlt er einen monatlichen Beitrag von nur  36 Euro.

{{ thankYouPage.title }} {{ thankYouPage.description }}
{{ thankYouPage.order_title }} {{ getOrder.orderId }}
Two columns
Vertikal
Horizontal
Todesfallsumme ermitteln
Ergebnis
Name Total
"{{getWooProductName}}" has been added to your cart

Koppelverträge - Sinnvoll?

Es gibt unzählige verschiedene Formen der Lebensversicherung auf dem deutschen Markt. 
Sehr beliebt war die kapitalbildende Lebensversicherung. Bei dieser Version der Lebensversicherung wird die Summe entweder im Todesfall fällig, oder wenn man das vereinbarte Endalter erreicht hat. Diese Vertragsform koppelt die Risikoversicherung an einen Sparanteil. Was sich auf den ersten Blick nach einem guten Deal anhört, kann sich bei näherer Betrachtung schnell als Risiko für den Versicherungsschutz heraus stellen. Denn der Sparanteil ist um ein vielfaches höher. Und damit auch der Gesamtbetrag, den man bezahlen muß. 
Ebenfalls eine gängige Form von Koppelverträgen ist die Kombination von Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört ebenfalls zu den wichtigen Versicherungen und sollte daher immer separat abgeschlossen werden.

Ein großer Nachteil der Koppelverträge ist bspw. der vielfach höhere Beitrag. So droht der Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes wenn bei finanziellen Engpässen die Bezahlung ausgesetzt werden muß oder der Vertrag gekündigt werden muß. Eine separat abgeschlossene Risikolebensversicherung kann aufgrund der wesentlich niedrigeren Beiträge vermutlich weiter gezahlt werden.

Versicherung auf sich selbst abschließen

Haben Sie eine Risikolebensversicherung auf Ihren eigenen Namen und auf sich selbst – als versicherte Person – abgeschlossen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt. Das kann bspw. der Ehepartner, Lebensgefährte oder Geschäftspartner sein. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist nicht Einkommensteuerpflichtig.

In vielen Konstellationen wird aber eine Erbschaftssteuer anfallen. Während Ehegatten über einen Freibetrag von 500.000 Euro verfügen, sind es bei unverheirateten Paaren nur 20.000 Euro. 
Um die Erbschaftssteuer kommt man aber herum. Denn man nicht sein eigenes Leben versichert, sondern das des Partners (Stichwort: Überkreuzversicherung), wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Beispiel:
Um das Leben der Lebensgefährtin zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab, er wird Versicherungsnehmer. Als versicherte Person wird die Lebensgefährtin im Vertrag aufgenommen. Stirbt die Lebensgefährtin, erhält der Mann die Todesfallsumme ohne darauf Erbschaftssteuern zu bezahlen. So können sich bspw. auch Geschäftspartner gegenseitig absichern.

Flunkern bei den Gesundheitsfragen.

In den Gesundheitsfragen zu flunkern ist überhaupt keine gute Idee. Das kann ganz schnell nach hinten los gehen. Die Gesundheitsfragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Bei falschen Angaben kann es zu erheblichen Sanktionen – bis zur Verweigerung der Leistung – kommen. Das kann natürlich fatal sein. Im schlimmsten Fall stehen Ihre Hinterbliebenen ohne Leistung da. 

Seien Sie daher immer ehrlich.

Individuelle Beratung anstatt Online Abschluss.

Es gibt unzählige Tarifvarianten und dutzende Klauseln. 
Der schnelle Online Abschluss kann eine individuelle Beratung bei dieser wichtigen Versicherung nicht ersetzen. Die günstigste Versicherung muß dabei ja auch nicht zwangsläufig die richtige Versicherung für Sie und Ihre aktuellen Lebensumstände sein. 
Wir beraten Sie gern und die Beratung ist kostenlos.

Schreiben Sie uns!

Kontakt

Versicherungsmakler Beau in Lage.

Arndtstr. 2 | 32791 Lage
Tel: 05232-6975480

Versicherungsmakler Beau in Mittelangeln.

Heinrich N. Clausen Weg 1 | 24986 Mittelangeln
Tel: 04633-2029920