Hundeverordnung NRW

Regelungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung Ende 2002 ist das – vom Landtag beschlossene – Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Ein Jahr später wurde die dazu gehörige Verwaltungsvorschrift heraus gegeben. Für die Haltung von so genannten „gefährlichen Hunden“ ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Die Hundeverordnung HRW schreibt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und jeweils 250.000 Euro […]

Hundeverordnung Schleswig-Holstein

Regelungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung Das erneuerte Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Seit dem gilt in Schleswig-Holstein ein Versicherungsgebot für jeden Hundehalter. Das bedeutet: Jeder Hundehalter muß für seinen Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die Deckungssummen müssen mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden betragen. Wichtig! Für […]

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